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Studieren an der THD

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FAQs.

Häufig gestellte fragen Studierender

 

  • Prüfungsan- und abmeldung

Die Prüfungsanmeldung erfolgt während des offiziellen Anmeldezeitraums über Primuss.
Ein ordnungsgemäßer Prüfungsrücktritt ist bis zum achten Tag vor der Prüfung möglich. Ab dem siebten Tag vor der Prüfung ist das System gesperrt. 
Achtung: „Liegt danach kein wirksamer Rücktritt vor und hat der Studierende die Prüfung aus von ihm zu vertretenden Gründen versäumt, ist die Note „nicht ausreichend“ zu erteilen“.

 

  • Fristen und Termine für Wiederholungsprüfungen / Grundlagen- und Orientierungsprüfungen

Die erste Wiederholungsprüfung (Zweitversuch) findet in der Regel nach höchstens sechs Monaten statt (= im darauffolgenden Semester). Die zweite Wiederholungsprüfung (Drittversuch) muss innerhalb einer Frist von zwölf Monaten (= nach zwei Semestern) nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Bewertung der vorherigen Wiederholungsprüfung abgelegt werden.
Achtung: Es erfolgt keine automatische Prüfungsanmeldung. Die Prüfung ist im regulären Anmeldezeitraum anzumelden. Wird die Prüfung nicht fristgemäß wiederholt, wird automatisch eine Fristenfünf vergeben.

Einen Überblick über die Grundlagen- und Orientierungsprüfungen eines Studiengangs verschafft man sich in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung.
Werden diese nicht im erforderlichen Semester erstmals angetreten, erhält man automatisch eine Fristenfünf. Damit beginnt der Prozess der Wiederholungsprüfungen.

Auch wenn am Ende der Regelstudienzeit nicht alle Prüfungen erstmals abgelegt wurden, erhält man eine Fristenfünf!

 

  • Krankheitsfall

Wird man nach dem Rücktrittzeitraum einer angemeldeten Prüfung krank, wird ein ärztliches Attest benötigt.  Es darf nur folgendes Attest akzeptiert werden:

https://www.th-deg.de/Studierende/Antraege-und-Organisatorisches/Pruefungen/bek_attest.pdf

Das Attest muss spätestens am Prüfungstag vom Arzt ausgestellt sein. Dieses Attest muss innerhalb von drei Arbeitstagen (Mo-Fr) nach der Prüfung dem Studienzentrum im Original vorliegen. Sollten ein anderes Attest oder das Attest verspätet einreicht werden, wird die Note 5,0N (Verwaltungsfünf) erteilt.

 

  • Siehe Hochschulrecht: Rahmenprüfungsordnung der Bayerischen Hochschulen (RaPO), Allgemeine Prüfungsordnung (APO) der THD, Studien- und Prüfungsordnung (für jeden Studiengang)

 

Wir empfehlen eine Sicherheitsbewerbung (Bewerbungsfristen beachten) für einen anderen Studiengang an der THD oder an einer anderen Hochschule. Bewerbungen parallel für das erste und ein höheres Semester eines Studiengangs sind möglich. Die Prüfungskommission entscheidet über die Zulassung in ein höheres Semester. Bitte beachte, dass du für jede Bewerbung ein eigenes Bewerbungsformular ausfüllen musst.

Nutze das Angebot zum Thema Prüfungscoaching und psychosoziale Beratung.

Wir empfehlen eine persönliche Beratung bei der Zentralen Studienberatung  dem Studienzentrum oder dem Studienfachberater.

Kontaktiere deine BAföG-Stelle, um abzuklären, ob du BAföG trotz Studiengangs- oder Hochschulwechsel weiterhin erhalten kannst.

 

 

Der gleiche Studiengang kann an der THD nicht mehr studiert werden.

Eine Bewerbung für das erste und ein höheres Semester für andere Studiengänge (während der Bewerbungsfristen) an der THD ist möglich.

Falls du in den Studiengang einer anderen Hochschule wechseln wollen, kontaktiere bitte die Wunschhochschule direkt, ob ein Wechsel möglich ist.

Falls du keine Sicherheitsbewerbung während der Bewerbungsfristen abgeschickt hast, erkundige dich an der THD oder an anderen Hochschulen nach einer verlängerten Bewerbungsfrist.

Informiere die BAföG-Stelle, Kindergeldstelle, deine Krankenversicherung und Agentur für Arbeit.

 

 

Ein Wechsel im Hochschulbereich Bayerns ist hinsichtlich des Studienverlaufs und der prüfungsrechtlichen Bestimmungen im gleichen Studiengang problemlos.

Voraussetzung ist jedoch ein fristgerechter Antrag auf Immatrikulation bzw. eine Zulassung bei der aufnehmenden Hochschule und Exmatrikulation bei der Technischen Hochschule Deggendorf.

Ein Wechsel von einer bayerischen Hochschule in eine außerbayerische oder umgekehrt, wird in den meisten Fällen allerdings Probleme aufwerfen. Neben der Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung können aufgrund der unterschiedlichen Studienpläne und der differierenden prüfungsrechtlichen Vorschriften auch die Anerkennung von Studienzeiten und der bereits erbrachten Prüfungsleistungen Schwierigkeiten bereiten.

Absolventen der Technischen Hochschule Deggendorf sind nach der bestandenen Bachelorprüfung berechtigt, an eine Universität, Kunsthochschule oder Gesamthochschule ohne Beschränkung auf eine Fachrichtung überzutreten.

Die einzelnen Voraussetzungen der Immatrikulation in einem Fachgebiet an der betreffenden Hochschule bleiben unberührt.

Kontakt: zsb@th-deg.de

 

 

Ein Wechsel des Studiengangs im Bereich der Technischen Hochschule Deggendorf ist grundsätzlich möglich. In jedem Fall ist eine fristgerechte Online-Bewerbung Voraussetzung.

Eine Zulassung für Erstsemester erfolgt im Rahmen eines örtlichen Auswahlverfahrens.

Eine Zulassung für höhere Semester ist nur möglich, wenn freie Studienplätze vorhanden sind und die Voraussetzungen nach der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung erfüllt sind.

Die bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen werden im Rahmen des Immatrikulationsverfahrens überprüft und soweit möglich angerechnet.

Kontakt: zsb@th-deg.de

 

 

Wird die Regelstudienzeit um mehr als zwei Semester überschritten, werden alle Bachelor- und Masterprüfungen, bei denen die Prüfung erstmals noch nicht angetreten wurde, mit einer Fristenfünf bewertet.

Weitere Auskünfte erhältst du im Studienzentrum.

Wir empfehlen eine persönliche Beratung bei der Zentralen Studienberatung, dem Studienzentrum  oder dem Studienfachberater.

Es ist ratsam, alle Prüfungen in dem Semester anzutreten, in dem sie laut Studien-und Prüfungsordnung vorgesehen sind und angeboten werden.

 

 

Alternativen zum Studium

Welche Möglichkeiten stehen mir zur Verfügung, wenn meine Studienwahl nicht meine persönlichen Interessen widerspiegelt?

Wenn ich mit meinen Studienleistungen unzufrieden bin?

Wenn ich schon mehrmals an einen Studiengangs-,  Hochschulwechsel oder gar einen Studienabbruch gedacht habe?

Wir stehen dir jederzeit für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung und betreuen bzw. begleiten dich gerne auf einem alternativen Karriereweg.

Zentrale Studienberatung / Career Service

Die Zentrale Studienberatung sowie der Career Service der Technischen Hochschule Deggendorf sind die erste Anlaufstelle am Campus. Bei Schwierigkeiten im Studium oder auf der Suche nach Alternativen zum Studium stehen wir dir jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Komme rechtzeitig zu uns, denn es gibt immer eine Lösung. Unser Service umfasst:

  • Aufzeigen von Alternativen zum Studium bzw. Kontaktherstellung zu den zuständigen Ansprechpartnern in Industrie und Handwerk
  • Bewerbungstraining
  • Studiengangswechsel
  • Hochschulwechsel
  • Psychosoziale Beratungsstellen
  • Sozialberatung

Kontakt: Für weitere Fragen wende dich an die Zentrale Studienberatung oder Claudia Probst (Career Service).

Industrie- und Handelskammer (IHK)

Das berufliche Aus- und Fortbildungssystem bietet dir mit seinen zahlreichen Ausbildungsberufen und Weiterbildungsmöglichkeiten ebenfalls viele Wege zum Erfolg. Deine Fähigkeiten sind in vielen interessanten Branchen gefragt. Die IHK hilft beim Wechsel! Und so funktioniert es:

  • Verkürzung der Ausbildungszeit: Die Ausbildungszeit kann um bis zu 12 Monate verkürzt werden.
  • Vorzeitige Zulassung: Bei überdurchschnittlichen Leistungen gibt es die Möglichkeit, die Ausbildungszeit um ein weiteres halbes Jahr zu verkürzen.
  • Weiterbildung: Mit einer anschließenden Weiterbildung können Sie einen IHK-Abschluss auf Bachelor-Niveau erreichen.
  • Direkter Einstieg in eine Weiterbildungsmaßnahme: Nach dem Erwerb von 90 ECTS-Punkten und zusätzlicher Berufspraxis kann auch ein direkter Einstieg in eine Weiterbildungsmaßnahme möglich sein.

Ansprechspartner bei der IHK Passau zum Thema Ausbildung ist Herr Matthias Berger. Über die Weiterbildung kannst du dich bei Herrn Christian Wilhelm infomieren.

Bundesagentur für Arbeit

 Zur Unterstützung bei vielfältigen Fragestellungen und Problemlagen während und am Ende des Studiums bietet die Arbeitsagentur Einzelberatungen nach vorheriger Anmeldung an:

  • Wunsch nach (Neu-) Orientierung
    - Studienfachwechsel, Hochschulwechsel
    - (drohender) Studienabbruch
    - Probleme mit der Studienfinanzierung

Gemeinsame Erarbeitung individueller Problemlösungen und Erschließung neuer Berufsziele in studiengangsnahe alternative akademische oder nichtakademische Berufsfelder.

  • Ausbildungswunsch
    - Beratung und Vermittlung in Ausbildung bzw. ein Duales Studium
    - Check der Bewerbungsunterlagen, Bewerbungstraining
    - finanzielle Hilfen
  • Eignungsdiagnostik
    - Eignungstests für Studienfelder
    - gesundheitliche Eignungsabklärung, Hilfen für Studierende mit berufsrelevanten gesundheitlichen Einschränkungen
  • Gesundheitliche Studiereignung

Dieses Dienstleistungsangebot ist für dich kostenfrei.

Für ein Beratungsgespräch bei der Bundesagentur für Arbeit Deggendorf kannst du dich telefonisch 0800 4 5555 00 (Mo-Fr 08:00 - 18:00 Uhr, gebührenfrei) oder online anmelden. Solltest du in einem anderen Landkreis gemeldet sein, so bietet die jeweils zuständige Arbeitsagentur auch eine individuelle Beratung an. Frage bitte direkt dort nach einem Termin!

Talentförderung Handwerkskammer (HWK)

„Talentförderung Handwerkskammer" zeigt Studierenden, die sich für einen alternativen Karrierepfad entscheiden, verschiedene Möglichkeiten auf:

  • Verkürzung der Ausbildungsdauer
  • Kombination der Ausbildung mit parallel stattfindenden Weiterbildungskursen
  • Duales Studium

Auch über diesen Weg kannst du erstklassige Qualifikationen erwerben, die dir zu einer leitenden Funktion oder Selbstständigkeit im Handwerk verhelfen.

Bei Fragen wende dich bitte an die Ansprechpartnerin Veronika Krenner  bei der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz.

Berufliche Fortbildungszentren

Das Berufliche Fortbildungszentrum der Bayerischen Wirtschaft unterstützt bei der zukünftigen Karriereplanung. Durch die hervorragende Vernetzung des bfz Landshut mit allen Außenstellen kann auf über 2.500 Firmen in der Region zurückgegriffen werden. Die Beratung umfasst unter anderem folgende Themen:

  • Gezielte Auswahl von Unternehmen, die Sonderformen der Ausbildung für Studienabbrecher anbieten
  • Beratung über Ausbildungs-, Förder- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Lehrzeitverkürzung
  • Psychologische Beratung

Wir bieten folgende Beratungstermine im B-Gebäude, Raum B 214, der Hochschule zwischen 13.00 und 15.00 Uhr an:

  • Mo, 28.10.2019
  • Mo, 25.11.2019
  • Mo, 16.12.2019
  • Mo, 13.01.2020

Eine Anmeldung vorab ist nicht erforderlich.

Gerne kannst du deinen Ansprechspartner Herrn Manfred Seitz telefonisch unter der Telefonnummer 0991 37122-13 oder per Mail seitz.manfred@la.bfz.de kontaktieren.